Gut zu Wissen
Mietvertrag
Nutzungsbedingungen von Eventmodulen:
- Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson genutzt werden.
- Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind.
- Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
- Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
- Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
- Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
- Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
- Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge die zu Verletzungen der Personen oder Beschädigung der Hüpfburg führen können müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
- Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.
- Die Kabeltrommel muss vor Inbetriebnahme des Gebläses unbedingt komplett abgerollt sein.
- Vorzugsweise ist eine Gras – bzw. Rasenfläche zu wählen. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.
- Unter der Hüpfburg ist zuvor die Schutzplane auszubreiten. (Achtung, kann bei starker Sonneneinstrahlung das Gras darunter beschädigen, am besten deswegen eng an die Hüpfburg legen)
- Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
- Die Aufsichtsperson beobachtet auch den gesamten Füllvorgang.
- Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
- Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
- Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
- Bei Sturm, Regen oder stärkerem Wind darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o.ä.) sofort von dem Mieter außer Betrieb zunehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend im trockenen zu sichern.
- Sollte die Hüpfburg nass werden ist diese mit Handtüchern zu trocknen. Sie darf auf keinen Fall ohne Hinweis an den Vermieter nass oder leicht Feucht zurückgegeben werden. Bei nasser Rückgabe kann ein Kautionseinbehalt erfolgen. Die Trocknung und Reinigung beläuft sich auf 50 Euro die Stunde.
- Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den Bereitgestellten Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden.
- Das Gebläse ist unbedingt vor Regen zu schützen. Es darf bei Regen nicht betrieben werden.
- Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters.
Mietbedingungen:
- Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in einwandfreiem, sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung sowie Verschmutzung zu schützen. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang.
- Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung sowie Verantwortung für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden. Der Mieter ist der Betreiber.
- Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind hierfür nicht versichert.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
- Es ist je Vermietung eine Kaution von 100,- zu hinterlegen.
- Bei Auf- und Abbau durch den Vermieter gelten folgende Regelungen: Zur Aufstellung und
- Abholung der Artikel ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Der Mieter
- übernimmt die Haftung an Sach- und Personenschäden die durch angemietete Gegenstände verursacht werden.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden.
- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Eine Stornierung ist möglich gemäß Punkt 6 Stornierungsregelung.
- Die Zahlung erfolgt vorab auf das unter Punkt Zahlung angegebene Konto.
- Die Hüpfburg ist erst sicher für den Mieter reserviert, wenn der aufgeführte Gesamtbetrag auf dem unter Punkt Zahlung angegebenem Konto eingegangen ist.
- Sollten Beschädigungen an den Mietartikeln vorliegen, sind diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
- Der Vermieter behält sich vor vom Mietvertrag zurückzutreten. Die Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens Mieter ist nicht geltend zu machen.
- Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
- Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
- Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
Stornierungsregelung:
Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderen Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu fordern:
- 30% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis 30 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
- 50 % wenn Sie bis zum 7. Tag vor dem Mietdatum absagen.
- 80% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag (5:00 Uhr)
- 100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00)
- Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden die Personal- und Anreise- kosten in voller Höhe angerechnet.
Kaution
- Es ist je Vermietung eine Kaution von 100,- zu hinterlegen.
- Diese ist mit den Mietkosten zusammen gemäß Gesamtbetrag unter Punkt 1 vorab zu überweisen oder bei Abholung in bar zu zahlen.
- Bei starken Verschmutzungen, oder nassen Mietartikeln kann ein entsprechender Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden.
- Bei Beschädigungen kann ein entsprechender Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden. Bei starken Beschädigungen kann der Mieter jedoch auch in höherer Summe haftbar gemacht werden.
- Bei zu spät erfolgter Rückgabe kann ein Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden, wenn ihm dadurch Mietverluste entstehen.
- Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe aller Mietgegenstände bis spätestens 1 Woche nach Rückgabe zurückerstattet (Überweisungsanordnung).
Work
Spiel Spass Garantiert
Hüpfburg Mieten
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 10:00 – 20:00
Samstag: 09:00 – 20:00
Sonntag: nach Absprache
Kontakt
Mobil: 0160 / 22 0 3333
Telefon: 0511 / 844 05 54 0
E-Mail: info@huepfburgenmieten.com